ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Es gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen, vorbehältlich einer künftigen Änderung, für jede Rechtsbeziehung zwischen uns und uns
unsere Abnehmern. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den
Einzelfall beschränkte Anerkennung.
Zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Widerspruch stehende Bedingungen des Abnehmers gelten nur, wenn wir
Wir haben uns ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt.
VERTRAGSABSCHLUSS
Sämtliche Angaben und Preise verbleiben bis zur endgültigen, schriftlichen Auftragsbestätigung der Swiss AS Holding AG der Marke
Fliagrill, unverbindlich. Die Auftragsbestätigung muss vom Käufer geprüft werden. Die Auftragsbestätigung gilt als verbindlich
Vertragsbasis auch ohne Unterschrift. Bei Vertragsrücktritt entstehen je nach Produktionsstand Kosten. Nachträgliche Änderungen
Werden von uns mittels Auftragsbestätigung bestätigt, ansonsten gilt die Änderung als nichtig.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen zzgl. MwSt. enthalten. und wird in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen. Für verspätete
Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
LIEFERTERMIN
Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Abnehmer soweit wie möglich entgegen zu kommen; wir können jedoch sterben
Lieferfristen nicht garantiert: Entsprechende Angaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt, Verzugssetzung, Krankosten oder
Schadensersatzansprüche wegen Verzögerungen sind daher für den Abnehmer ausgeschlossen. Der Käufer akzeptiert Teillieferungen.
RETOUREN
Die Retouren werden nur mit unserem Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware in neuwertigem Zustand ist. Von der Gutschrift fü
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Bei Retouren wird eine Umtriebsentschädigung von 20 % abgezogen.
LAGERKOSTEN
Sofern Lieferungen über 4 Wochen nicht an den Käufer spediert werden können, entstehen ohne Vorankündigung Lagerkosten von Fr.
16,50 /m3. Welche bei Auslieferung in Rechnung gestellt werden.
MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
Mängel sind uns sofort nach Warenanlieferung schriftlich mit einem Foto zu melden. Ansonsten gilt die Ware ebenfalls als angenommen.
Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt sind, dh im Zeitpunkt der Anlieferung, trotz
ordentliche Prüfung, nicht erkennbar, und der Käufer innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich beanstandet.
Dabei gilt die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflicht.
Transportschäden können nur dann anerkannt werden, wenn bei der Warenannahme auf dem Lieferschein eine entsprechende Vorbehalt vorliegt
gegenüber dem Frachtführer angebracht wird.
Mangelhafte Ware wird von uns zurückgenommen und in angemessener Frist ersetzt. Unsere Haftung bei Mängelrügen geht auf
Kein Fall weiter als auf den Ersatz der gelieferten Ware innert angemessener Nachfrist.
Die Verpackung ist nach Erhalt der Lieferung umgehend zu entfernen, andernfalls können Oberflächenfehler entstehen.
VERSAND, VERPACKUNG UND GEFAHRENÜBERTRAGUNG
Der Spediteur wird durch die Swiss AS Holding bestimmt. Der im Voraus per E-Mail versendete Lieferschein ist hinsichtlich der
Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferadresse durch den Empfänger zu prüfen.
Die Lieferungen erfolgen in der Schweiz, nach Europa sowie nach Amerika, die Verzollung für Sendungen in den USA oder bestimmten
Europäische Länder (soweit erforderlich) werden direkt durch die Spedition abgewickelt und in Rechnung gestellt.
Folgekosten, die durch abweichende oder unvollständige Lieferadressen entstehen, trägt vollumfänglich der Besteller
Für alle Transporte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die der beauftragte Speditionen über den Transportzweck überlassen sollten
Darüber hinaus ist eine besondere Verpackung, ein zusätzlicher Schutz oder eine längerfristige Lagerung erforderlich
Ausdrücklich schriftlich vereinbart. Die damit verbundenen Kosten werden gesondert berechnet.
ANWENDBARES RECHT
Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Nationen über Verträge im internationalen
Warenkauf vom April 1980.
GERICHTSSTAND
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Baar.
Baar, 08.01.2024