AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten, vorbehältlich einer künftigen Änderung, für jede Rechtsbeziehung zwischen uns und
unseren Abnehmern. Weitergehende Verpflichtungen übernehmen wir einzig durch ausdrückliche, schriftliche und stets auf den
Einzelfall beschränkte Anerkennung.
Zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Widerspruch stehende Bedingungen des Abnehmers gelten nur, wenn wir
uns ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt haben.
VERTRAGSABSCHLUSS
Sämtliche Angaben und Preise bleiben bis zur definitiven, schriftlichen Auftragsbestätigung der Swiss AS Holding AG der Marke
Fliagrill, unverbindlich. Die Auftragsbestätigung muss vom Käufer geprüft werden. Die Auftragsbestätigung gilt als verbindliche
Vertragsbasis auch ohne Unterschrift. Bei Vertragsrücktritt entstehen je nach Produktionsstand Kosten. Nachträgliche Änderungen
werden von uns mittels Auftragsbestätigung bestätigt, ansonsten gilt die Änderung als nichtig.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen zzgl. und wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Für verspätete
Zahlungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu fordern.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
LIEFERTERMIN
Wir sind bestrebt, den terminlichen Wünschen unserer Abnehmer soweit wie möglich entgegen zu kommen; wir können jedoch die
Lieferfristen nicht garantieren: entsprechende Angaben sind unverbindlich. Vertragsrücktritt, Verzugssetzung, Krankosten oder
Schadenersatzansprüche wegen Verzögerungen sind daher für den Abnehmer ausgeschlossen. Der Käufer akzeptiert Teillieferungen.
RETOUREN
Die Retouren werden nur mit unserem Einverständnis akzeptiert und sofern die Ware in neuwertigem Zustand ist. Von der Gutschrift fü
r
Retouren wird eine Umtriebsentschädigung von 20 % abgezogen.
LAGERKOSTEN
Sofern Lieferungen über 4 Wochen nicht an den Käufer spediert werden können, entstehen ohne Vorankündigung Lagerkosten von Fr.
16.50 /m3. Welche bei Auslieferung in Rechnung gestellt werden.
MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG
Mängel sind uns sofort nach Warenanlieferung schriftlich mit einem Foto zu melden. Andernfalls gilt die Ware als angenommen.
Spätere Beanstandungen werden nur entgegengenommen, wenn die Mängel versteckt, d.h. im Zeitpunkt der Anlieferung, trotz
ordentlicher Prüfung, nicht erkennbar waren, und der Käufer innert einer Woche seit Entdeckung der Mängel schriftlich beanstandet.
Dabei gilt die gesetzlich befristete Gewährleistungspflicht.
Transportschäden können nur anerkannt werden, wenn bei der Warenannahme auf dem Lieferschein ein entsprechender Vorbehalt
gegenüber dem Frachtführer angebracht wird.
Mangelhafte Ware wird von uns zurückgenommen und in angemessener Frist ersetzt. Unsere Haftung bei Mängelrügen geht auf
keinen Fall weiter als auf den Ersatz der gelieferten Ware innert angemessener Nachfrist.
Die Verpackung ist nach Erhalt der Lieferung umgehend zu entfernen, ansonsten können Oberflächenfehler entstehen.
VERSAND, VERPACKUNG UND GEFAHRENÜBERTRAGUNG
Der Spediteur wird durch die Swiss AS Holding bestimmt. Der im Voraus per E-Mail versandte Lieferschein ist hinsichtlich der
Richtigkeit und Vollständigkeit der Lieferadresse durch den Empfänger zu prüfen.
Die Lieferungen erfolgen in die Schweiz, nach Europa sowie nach Amerika, Die Verzollung für Sendungen in die USA oder bestimmte
europäische Länder (sofern erforderlich) wird direkt durch die Spedition abgewickelt und in Rechnung gestellt.
Folgekosten, die durch abweichende oder unvollständige Lieferadressen entstehen, trägt vollumfänglich der Besteller
Für alle Transporte gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der beauftragten Speditionen Sollte über den Transportzweck
hinaus eine besondere Verpackung, ein zusätzlicher Schutz oder eine längerfristige Lagerung erforderlich sein, bedarf dies einer
ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung Die damit verbundenen Kosten werden gesondert berechnet.
ANWENDBARES RECHT
Es gilt Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen
Warenkauf vom April 1980.
GERICHTSSTAND
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Baar.
Baar, 08.01.2024